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Weiterbewilligung: Wohngeld verlängern

Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach endet die Zahlung – es sei denn, Sie stellen rechtzeitig den Weiterleistungsantrag.

Wann muss ich den Weiterleistungsantrag stellen?

Rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums – die Wohngeldstelle erinnert Sie in der Regel schriftlich. Wichtig: Auch hier gilt, dass Wohngeld nur ab dem Monat gezahlt wird, in dem der Antrag eingeht. Stellen Sie ihn also rechtzeitig.

So geht die Weiterbewilligung

Der Weiterleistungsantrag läuft über dieselben Wege wie der Erstantrag: online, per Wohngeld-App oder per Post.

Gut zu wissen: Hat sich nichts geändert, genügen oft die Nachweise des letzten Bewilligungszeitraums – die Verlängerung ist meist deutlich unkomplizierter als der Erstantrag.

Änderungen sofort melden Änderungen bei Einkommen, Miete oder Haushaltsgröße müssen Sie der Wohngeldstelle unverzüglich mitteilen – per Änderungsmitteilung. Das gilt während des gesamten Bewilligungszeitraums.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ich den Weiterleistungsantrag vergesse?

Die Zahlung endet mit Ablauf des Bewilligungszeitraums. Wohngeld gibt es erst wieder ab dem Monat, in dem der neue Antrag eingeht – rückwirkend wird nichts gezahlt.

Bekomme ich bei der Weiterbewilligung automatisch denselben Betrag?

Nur wenn sich nichts geändert hat. Änderungen bei Einkommen, Miete oder Haushalt führen zu einer neuen Berechnung.

Muss ich alle Unterlagen erneut einreichen?

Nicht unbedingt: Hat sich nichts geändert, genügen oft die Nachweise des letzten Bewilligungszeitraums. Die Wohngeldstelle teilt Ihnen mit, was sie benötigt.

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