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Wer bekommt kein Wohngeld?

Wohngeld ist für Haushalte gedacht, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Wer andere Leistungen bezieht, in denen die Wohnkosten bereits enthalten sind, bekommt kein Wohngeld – doppelte Unterstützung soll vermieden werden.

Diese Leistungen schließen Wohngeld aus

  • Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – die Kosten der Unterkunft sind hier bereits enthalten
  • Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • Ausbildungsförderung: BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Auch bei Verzicht oder Kürzungen kein Wohngeld Ein Wohngeldanspruch entsteht nicht dadurch, dass Sie auf die genannten Leistungen verzichten – und auch nicht, wenn sie wegen Leistungskürzungen vorübergehend nicht gezahlt werden.

Mindestbetrag: 10 Euro

Ergibt die Berechnung einen Wohngeldanspruch von weniger als 10 Euro im Monat, wird kein Wohngeld gezahlt.

Weitere Ausschlussfälle

Ausgeschlossen sind zudem Diplomaten und Angehörige ausländischer Streitkräfte – hier gelten internationale Abkommen.

Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich Wohngeld, wenn ich Bürgergeld beziehe?

Nein. Beim Bürgergeld sind die Wohnkosten bereits enthalten. Wohngeld kommt erst in Frage, wenn Sie kein Bürgergeld mehr beziehen.

Kann ich auf Bürgergeld verzichten, um Wohngeld zu bekommen?

Nein. Auch wer auf Bürgergeld verzichtet, erhält dadurch keinen Wohngeldanspruch – ebenso wenig bei vorübergehenden Leistungskürzungen.

Was ist der Mindestbetrag beim Wohngeld?

10 Euro im Monat. Liegt der berechnete Anspruch darunter, wird kein Wohngeld ausgezahlt.

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