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So wird Wohngeld berechnet

Die Wohngeldberechnung folgt einer gesetzlich festgelegten Formel. Kernidee: Das Wohngeld füllt die Lücke zwischen Ihrer Miete und dem Teil, den Sie aus Ihrem Einkommen selbst tragen können.

Die Formel

Wohngeld = 1,15 × (M − (a + b × M + c × Y) × Y)

Vereinfacht lautet sie: Wohngeld = 1,15 × (M − (a + b × M + c × Y) × Y). Dabei ist M die berücksichtigungsfähige Miete – maximal der Höchstbetrag Ihrer Mietstufe – und Y Ihr monatliches Gesamteinkommen. Die Koeffizienten a, b und c sind gesetzlich festgelegt und hängen von der Haushaltsgröße ab.

M: die berücksichtigungsfähige Miete

Gezählt wird die Bruttokaltmiete – also Kaltmiete plus kalte Betriebskosten. Sie wird nur bis zum Höchstbetrag der Mietstufe 6 berücksichtigt: Was darüber liegt, erhöht das Wohngeld nicht.

Y: das Gesamteinkommen

Zum Gesamteinkommen zählen alle Einkünfte der Haushaltsmitglieder – Gehalt, Rente, Arbeitslosengeld I und weitere Einnahmen, mit den gesetzlichen Freibeträgen.

a, b, c: die Koeffizienten

Die Koeffizienten bestimmen, wie stark das Einkommen den Zuschuss mindert. Sie stehen in den Anlagen zum Wohngeldgesetz und sind nach Haushaltsgröße gestaffelt – deshalb gibt es keine einfache Faustzahl, sondern verbindliche Tabellen, die die Wohngeldstelle anwendet.

Der Faktor 1,15

Mit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 wurde die Formel um den Faktor 1,15 ergänzt – er erhöht das Ergebnis spürbar und ist Teil der Leistungsverbesserung seit 2023.

Was das für Sie bedeutet Sie müssen die Formel nicht selbst rechnen: Die Wohngeldstelle ermittelt Ihren Anspruch verbindlich. Für eine realistische Einschätzung genügen Einkommen, Kaltmiete und Haushaltsgröße – unsere Rechenbeispiele zeigen, wie die Formel in Hamburg wirkt.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Formel selbst ausrechnen?

Nein. Die Wohngeldstelle berechnet den Anspruch verbindlich. Die Formel hilft Ihnen nur, Ihren Anspruch grob einzuschätzen.

Was ist die Bruttokaltmiete?

Die Kaltmiete plus kalte Betriebskosten – also ohne Heizung und Warmwasser. Diese Größe fließt in die Wohngeldberechnung ein.

Warum zählt meine volle Miete manchmal nicht?

Weil nur die Miete bis zum Höchstbetrag der Mietstufe 6 berücksichtigt wird. Der darüber liegende Teil erhöht das Wohngeld nicht.

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