Wer bekommt Wohngeld?
Wohngeld bekommen Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten – deren Geld aber nicht reicht, um die Miete vollständig zu zahlen. Vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Die vier Voraussetzungen im Überblick
1. Mindesteinkommen vorhanden
Sie müssen über ein eigenes Mindesteinkommen verfügen, das den Lebensunterhalt grundsätzlich deckt. Als Faustformel gelten etwa 80 Prozent des Bürgergeld-Regelsatzes zuzüglich Ihrer Warmmiete.
2. Einkommensgrenze nicht überschritten
Ihr Gesamteinkommen darf die für Ihren Haushalt geltende Einkommensgrenze nicht überschreiten. Sie hängt von der Haushaltsgröße und der Mietstufe ab – in Hamburg gilt die hohe Mietstufe 6, deshalb sind die Grenzen vergleichsweise großzügig.
3. Keine Transferleistungen mit Wohnkosten
Wer Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, bekommt kein Wohngeld – diese Leistungen enthalten die Wohnkosten bereits. Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld schließen Wohngeld dagegen nicht aus.
4. Wohnsitz in Deutschland
Sie müssen Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich – EU-Bürger sind gleichgestellt, Nicht-EU-Bürger benötigen einen gültigen Aufenthaltstitel.
Typische Zielgruppen
Wohngeld ist keine Randleistung: In Hamburg bezogen Ende 2024 rund 26.330 Haushalte Wohngeld. Typische Empfänger sind:
- Rentnerinnen und Rentner, deren Rente die Miete nicht deckt
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen
- Alleinerziehende und Familien
- Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld
- Studierende und Auszubildende in bestimmten Konstellationen
Wichtig: Der Anspruch ist nie pauschal Ob Sie Wohngeld bekommen, entscheidet sich immer im Einzelfall – aus dem Zusammenspiel von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße. Im Zweifel lohnt sich der Antrag: Eine Prüfung schadet nie.
Häufig gestellte Fragen
Bekomme ich Wohngeld, wenn ich arbeite?
Ja, wenn Ihr Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet und Sie kein Bürgergeld beziehen. Gerade Beschäftigte mit niedrigem Lohn gehören zu den typischen Wohngeldhaushalten.
Schließt Arbeitslosengeld I Wohngeld aus?
Nein. Wer Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld bezieht, kann zusätzlich Wohngeld erhalten, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Können Familien Wohngeld bekommen?
Ja. Mit jeder weiteren Person im Haushalt steigt die Einkommensgrenze. Für eine vierköpfige Familie in Hamburg liegt sie bei rund 5.170 Euro brutto im Monat – nach den üblichen Abzügen.