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Mietstufe 6: Was sie für Hamburg bedeutet

Das Wohngeldgesetz teilt alle Städte und Gemeinden in sieben Mietstufen ein – von I (günstig) bis VII (teuer). Ganz Hamburg gehört einheitlich zur Mietstufe 6. Für Sie heißt das: höhere Mietobergrenzen und damit mehr mögliches Wohngeld.

Was die Mietstufen abbilden

Die Mietstufe beschreibt das Verhältnis der örtlichen Mieten zum Bundesdurchschnitt. Sie bestimmt die Höchstbeträge, bis zu denen Miete beim Wohngeld berücksichtigt wird – und die Einkommensgrenzen.

Hamburg: einheitlich Stufe 6

Alle sieben Bezirke und alle Stadtteile Hamburgs gehören ohne Ausnahme zur Mietstufe 6 – es gibt innerhalb der Stadt keine Unterschiede. Die Einordnung wird regelmäßig überprüft.

Der Städtevergleich

  • Leipzig: Mietstufe 2
  • Berlin: Mietstufe 4
  • Hamburg, Köln, Düsseldorf, Stuttgart: Mietstufe 6
  • München und wenige weitere Städte: Mietstufe 7

Der Hamburger Mietmarkt 2026

Die durchschnittliche Angebotsmiete liegt bei rund 15,48 €/m². Besonders teuer sind Rotherbaum (20,71 €/m²), Neustadt (20,41 €/m²) und Harvestehude (19,97 €/m²) – günstiger ist es in Randlagen wie Neuenfelde, Altenwerder und Finkenwerder (rund 10,37 €/m²). Neubauwohnungen kosten im Schnitt 22,94 €/m².

Was das praktisch heißt Für die Wohngeldberechnung zählt Ihre Bruttokaltmiete bis zum Höchstbetrag der Stufe 6. Da dieser in Hamburg hoch ist, wird ein großer Teil realer Mieten voll berücksichtigt – das erhöht den möglichen Zuschuss.

Häufig gestellte Fragen

Welche Mietstufe hat Hamburg?

Mietstufe 6 – einheitlich für alle Stadtteile. Die Skala reicht von I bis VII, Hamburg liegt in der zweithöchsten Stufe.

Was ändert die Mietstufe an meinem Wohngeld?

Sie bestimmt die Höchstbeträge für die berücksichtigte Miete und die Einkommensgrenzen. Höhere Stufe heißt: höhere Beträge.

Ist die Mietstufe in allen Bezirken gleich?

Ja. Hamburg ist ohne Ausnahme der Mietstufe 6 zugeordnet – es gibt keine bezirksweisen Unterschiede.

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