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Wohngeld für EU- und Nicht-EU-Bürger

Für Wohngeld brauchen Sie keinen deutschen Pass. Entscheidend sind Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, Ihr Einkommen – und bei Nicht-EU-Bürgern ein gültiger Aufenthaltstitel.

EU-Bürger sind gleichgestellt

Staatsangehörige der Europäischen Union, des EWR und der Schweiz sind deutschen Staatsangehörigen beim Wohngeld rechtlich gleichgestellt. Für sie gelten exakt dieselben Voraussetzungen wie für alle anderen Antragsteller.

Nicht-EU-Bürger brauchen einen Aufenthaltstitel

Wer aus einem Staat außerhalb der EU kommt, benötigt einen gültigen Aufenthaltstitel. Da Wohngeld ein eigenes Einkommen voraussetzt, gilt der Lebensunterhalt in diesen Fällen als gesichert – der Wohngeldbezug hat deshalb in der Regel keine negativen Folgen für das Aufenthaltsrecht.

Wer ausgeschlossen ist

Kein Wohngeld bekommen, wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht – dort sind die Wohnkosten bereits enthalten.

Ebenfalls ausgeschlossen sind Diplomaten und Angehörige ausländischer Streitkräfte, für die internationale Abkommen gelten.

Antrag und Informationen in Ihrer Sprache Diese Website erklärt das Wohngeld in sechs Sprachen: Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch, Polnisch und Ukrainisch. Der offizielle Antrag bei der Stadt Hamburg läuft über den Online-Antrag, die Wohngeld-App oder per Post.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich einen deutschen Pass für Wohngeld?

Nein. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Entscheidend sind der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland und die allgemeinen Voraussetzungen.

Bekomme ich als EU-Bürger Wohngeld in Hamburg?

Ja. EU-Bürger sind deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt – für Sie gelten dieselben Regeln zu Einkommen, Miete und Haushaltsgröße.

Ich habe einen Aufenthaltstitel – kann ich Wohngeld bekommen?

Ja, mit gültigem Aufenthaltstitel ist Wohngeld möglich, wenn Einkommen, Miete und Haushaltsgröße die Voraussetzungen erfüllen und Sie keine anderen Leistungen beziehen.

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