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Wohngeld-Voraussetzungen in Hamburg

Ob Sie Wohngeld bekommen, hängt von vier Dingen ab: Ihrem Einkommen, Ihrer Miete, der Haushaltsgröße – und davon, dass Sie keine anderen Leistungen beziehen. Hier finden Sie alle Regeln und Grenzen für Hamburg mit der Mietstufe 6.

Die Voraussetzungen im Überblick

Mindesteinkommen

Ihr Einkommen muss den Lebensunterhalt grundsätzlich decken – als Faustformel gelten 80 Prozent von Regelsatz plus Warmmiete.

Einkommensgrenze

Ihr Gesamteinkommen darf die Grenze für Ihren Haushalt nicht überschreiten. In Hamburg gelten die großzügigen Grenzen der Mietstufe 6.

Keine Transferleistungen

Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, BAföG/BAB und Asylbewerberleistungen schließen Wohngeld aus.

Schonvermögen

Ersparnisse bis 60.000 € (erste Person) bzw. 30.000 € (jede weitere) bleiben unberücksichtigt.

Wohnsitz in Deutschland

Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland – die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.

Alle Voraussetzungen im Detail

Die einzelnen Bausteine der Anspruchsprüfung – Schritt für Schritt erklärt:

Einkommensgrenzen 2026

Die Einkommensgrenze beim Wohngeld ist kein fester Betrag – sie hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Mietstufe ab. Hamburg gehört zur Mietstufe 6. Hier ist die komplette Tabelle für 2026.

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Mindesteinkommen

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten – keine Hilfe zum Lebensunterhalt. Deshalb verlangt das Gesetz ein Mindesteinkommen: Sie müssen Ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten können.

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Vermögensgrenzen

Vermögensgrenzen

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Wer bekommt kein Wohngeld?

Wer bekommt kein Wohngeld?

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Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine feste Einkommensgrenze für Hamburg?

Nein. Die Einkommensgrenze hängt von der Haushaltsgröße und der Mietstufe ab. In Hamburg gilt die Mietstufe 6 – die vollständige Tabelle finden Sie auf der Seite zu den Einkommensgrenzen.

Prüft die Wohngeldstelle mein Vermögen?

Ja, aber mit großzügigen Schongrenzen: Ersparnisse bis 60.000 Euro für die erste Person und 30.000 Euro für jede weitere bleiben unberücksichtigt.

Bekomme ich als Eigentümer Wohngeld?

Für Eigentümer selbst genutzter Immobilien gibt es den Lastenzuschuss. Diese Website konzentriert sich auf den Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter in Hamburg.

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